In der IT-Administration für kleine und mittlere Betriebe habe ich immer wieder dasselbe gesehen: Technisch solide Dienstleister behandeln eine Kanzlei wie jedes andere Büro. Die gesetzliche Schweigepflicht, die für Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare oder Heilberufe gilt, taucht in deren Verträgen und Entscheidungen schlicht nicht auf.
Dabei verlangt das Gesetz seit 2017 genau das: Wer als Berufsgeheimnisträger IT auslagert, muss den Dienstleister zur Verschwiegenheit verpflichten, sonst haftet er persönlich. Und die Frage, wem die Systeme gehören, auf denen Mandantendaten liegen, ist längst keine Techniker-Frage mehr.
Darauf habe ich BNS IT ausgerichtet: IT-Betreuung, bei der Ihre Verschwiegenheit von Anfang an Teil der Technik ist, nicht eine Fußnote im Vertrag.